Anbringen Verkehrszeichen „Anlieger und landwirtschaftliche Fahrzeuge frei“ auf der alten B58

Von | 1. Juli 2021

Wie uns allen bekannt ist, wird die alte B58 mittlerweile von vielen als Rennstecke genutzt. Dies stellt natürlich für viele Anwohner in Büderich eine erhebliche Lärmbelästigung dar. Vor allem für die Anwohner in unmittelbarer Nähe wie z.B. auf dem Hagelkreuzweg oder Am Weißen Stein. Daher habe ich folgenden Antrag gestellt, nachdem ich von Anwohnern erneut auf dieses Problem hingewiesen wurde mit der Bitte etwas zu ändern.

Sehr geehrte Bürgermeisterin Frau Westkamp,

 

hiermit beantrage ich, dass für die alte B58 ein Verkehrsschild für „Anlieger und landwirtschaftliche Fahrzeuge frei“ angebracht wird.

 

Begründung:

Seitdem die Umgehung B58n genutzt wird, hat sich der alte Teil der B58 zu einer Art Rennstrecke entwickelt. Speziell im Sommer am Abend und am Wochenende treffen sich dort viele Motorradfahrer aber auch andere Autofahrer. Speziell für die Anwohner der Straßen „Hagelkreuzweg“ und „Am weißen Stein“ ergeben sich, durch das dortige Rasen, erhebliche Lärmbelästigungen, die oftmals bis weit nach Büderich herein hörbar sind.

 

Um dort klarere Regeln zu schaffen und der Polizei die Möglichkeit zu geben, etwas unternehmen zu können, beantrage ich oben genanntes Verkehrsschild an der Abbiegung zur alten B58 anzubringen.

2 Gedanken zu „Anbringen Verkehrszeichen „Anlieger und landwirtschaftliche Fahrzeuge frei“ auf der alten B58

  1. Ingo Jansen

    Sehr geehrter Herr Gockeln,

    ich verstehe, dass abendliches Rennenfahren zu lärmbelästigungen auf der alten B58 führt und man dies zu verhindern sucht. Warum dann ein „Totalverbot“ für jeden 24/7 beschildert werden muss erschließt sich mit hier jedoch nicht. Hier werden viele in Verantwortung und Haftung gezogen, die nichts mit der Lärmbelästigung zu tun haben.
    Dass dann die Polizei Mittags um 12:30 dort kontrolliert und jedem 20€ abnimmt der dort parkt hat dann überhaubt nichts mehr mit dem eigentlichen Problem und deren Bekämpfung zu tun sondern grenzt für mich an Wegelagerei.

    MfG I. Jansen

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    1. cgockeln Beitragsautor

      Sehr geehrter Herr Jansen,

      ich kann Ihren Unmut zum Teil verstehen. Allerdings mache weder ich, noch die Polizei dies, um Sie oder jemand anderen zu ärgern. Schon gar nicht der Wegelagerei wegen. Es ist leider so, wie Sie gesagt haben, dass wir versuchen dem Problem mit der Raserei und der Lärmbelästigung entgegen zu treten. Das Sie, als eigentlich Unbeteiligter, nun damit zu tun haben, tut mir leid. Ich hoffe, dass diese Beschilderung nur vorübergehen notwendig ist und wenn die B58 endlich mal zurück gebaut wird, wir auch wieder eine andere Situation haben werden. Es ist immer ein Abwägen von Möglichkeiten und wir haben uns in diesem Fall für diese Beschilderung entschieden. Und diese Beschilderung gilt nun leider 24/7. Ich hoffe, Sie haben dennoch etwas Verständnis für die Situation. Sollten Sie eine andere gute Idee haben, wie wir dort das Problem lösen können, wenden Sie sich gerne noch einmal an mich.

      Beste Grüße
      Christoph Gockeln

      Antworten

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