EuGH kippt die Vorratsdatenspeicherung

Von | 8. April 2014

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute zum Thema Vorratsdatenspeicherung (VDS) eine Entscheidung getroffen. Die ansatzlose Sammelei ohne jede Grundlage ist EU-rechtswidrig!

Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig. Sie beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt

Damit ist klar, die Verabredung im Koalitionsvertrag, die Einführung der VDS, ist in meinen Augen obsolet. Mein „Nein“ zum Koalitionsvertrag, unter anderem genau aus diesem Grund, ist nun einmal mehr bestätigt.

Heiko Maas, Bundesjustizminister, hat daher für mich vollkommen korrekt gehandelt, indem er erst einmal auf die Entscheidung des EuGH gewartet hat, bevor irgendein Gesetzt verabschiedet wurde, das dann wieder korrigiert hätte werden müssen. Jetzt bleibt zu hoffen, dass die VDS ein für alle mal beerdigt wird. Leider denke ich wird uns das Thema noch länger beschäftigen, da der ein oder andere Politker offensichtlich Überwachungsfantasien hegt und sicher noch nicht klein bei geben wird.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert